Als zertifizierter Fachbetrieb
für die Prüfung von Sicherungssystemen,
kontrollieren, dokumentieren und vergeben wir rechtsgültige Prüfplaketten.
Gründächer sind auch Arbeitsbereiche – für Wartung, Pflege, Kontrolle oder technische Inspektionen. Sobald Personen ein Dach betreten, sind geeignete Absturzsicherungen gesetzlich vorgeschrieben.
Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV-Vorschrift 38 und weiteren Regelwerken müssen geeignete Schutzmaßnahmen installiert sein, wenn Absturzgefahr besteht – insbesondere bei regelmäßigen Begehungen auf Flachdächern mit technischer Nutzung oder Begrünung:
- wenn Personen das Dach zu Wartungs- oder Pflegezwecken betreten
- sich auf dem Dach PV-Anlagen, Lüftungsaggregate oder Begrünungssysteme befinden
- der Zugang regelmäßig oder planmäßig erfolgt (z. B. durch Hausmeister, Fachfirmen oder Gebäudetechnik)
Prüfung von Absturzsicherungen auf begrünten Dächern nach DGUV
Wir sind zertifiziert, Ihre Sicherungssysteme auf der Dachbegrünung gemäß den aktuellen Vorschriften zu prüfen.
Nach der Prüfung , erhalten Sie von uns:
– Eine gültige Prüfplakette mit Datum
– Dokumentation mit Prüfbericht
– Mängelhinweis bei Bedarf
– Hinweise zur Nachrüstung
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Mindestens einmal jährlich sowie:
– nach baulichen Veränderungen oder Reparaturen
– nach extremen Wetterereignissen (z. B. Sturm, Hagel)
– bei Verdacht auf Schäden oder Lockerung
Die Prüfung kann per Einzelbeauftragung
oder
zusammen mit der Gründachpflege & Wartung durchgeführt werden.
► Hier erfahren Sie mehr
-
zur Dachbegrünung Pflege & Wartung
Wir beraten Sie gerne.
Tel. 0177 – 3444758
[email protected]
www.gruendachpflege.com
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Gemäß DGUV-Regel 112-198 und DIN EN 795 müssen Anschlageinrichtungen und Sekuranten mindestens einmal jährlich durch sachkundige Personen geprüft werden. Die Verantwortung trägt der Betreiber der Anlage. Ohne Nachweis der jährlichen Prüfung entfällt der Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen durch Absturz.
Geprüft werden baulicher Zustand, Korrosionsfreiheit, Festigkeit der Verankerung, Systemkennzeichnung, Funktion beweglicher Komponenten, Dichtigkeit bei durchdringenden Systemen und die Dokumentation gemäß Herstellerangaben. Auch die korrekte Verwendung nach dem Montageprotokoll wird kontrolliert.
Nur speziell geschulte, zertifizierte Fachkräfte mit Sachkundenachweis nach TRBS 1203 dürfen Anschlagpunkte und Seilsysteme prüfen. Viele Hersteller verlangen zusätzlich eine Produktschulung für ihre Systeme (z. B. Optigrün, DiaSafe, ZinCo). Unbefugte Prüfungen sind rechtlich nicht wirksam.
Wird eine nicht geprüfte oder mangelhafte Absturzsicherung genutzt, haftet im Schadensfall der Betreiber – auch bei Fremdfirmen. Mängel müssen unverzüglich beseitigt und das System außer Betrieb genommen werden, bis eine fachgerechte Reparatur erfolgt. Eine fehlende Prüfung kann zudem baurechtliche Konsequenzen haben.
Die Prüfung wird in einem Prüfbuch oder digitalem Wartungsprotokoll dokumentiert – inklusive Prüfdatum, Name des Sachkundigen, Systemdaten, Mängelliste und Freigabevermerk. Die Unterlagen sind mindestens bis zur nächsten Prüfung (besser: 5 Jahre) aufzubewahren und auf Anfrage vorzulegen.
Bei Seilsystemen werden zusätzlich zur Befestigung auch Spannungsverläufe, End- und Kurvenecken, Spannschlösser und Dämpfungselemente geprüft. Einzelanschlagpunkte (Sekuranten) benötigen meist eine Einzelzugprüfung und Sichtkontrolle der Verankerung. Beide Systeme unterliegen jedoch denselben rechtlichen Prüfintervallen.
Ja – wurzelnder Bewuchs, Moosbildung oder Substratanhäufungen können Anschlagpunkte verdecken, Bauteile korrodieren lassen oder Fluchtwege unzugänglich machen. Deshalb muss auch die umgebende Vegetation regelmäßig zurückgeschnitten und das System freigehalten werden. Gründachpflege und Sicherheitsprüfung greifen hier direkt ineinander.
GDP
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