Absturzsicherung – Prüfung

Sicherheit, Prüfung & gesetzliche Anforderungen


Gründächer sind auch Arbeitsbereiche – für Wartung, Pflege, Kontrolle oder technische Inspektionen. Sobald Personen ein Dach betreten, sind geeignete Absturzsicherungen gesetzlich vorgeschrieben.


Wir von GDP Dachbegrünung Allgöwer sind ein zertifizierter Fachbetrieb für die Prüfung von Sicherungssystemen. Wir kontrollieren, dokumentieren und vergeben rechtsgültige Prüfplaketten.


Wann sind Absturzsicherungen auf Gründächern Pflicht?



Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV-Vorschrift 38 und weiteren Regelwerken müssen geeignete Schutzmaßnahmen installiert sein, wenn Absturzgefahr besteht – insbesondere bei regelmäßigen Begehungen auf Flachdächern mit technischer Nutzung oder Begrünung:


- wenn Personen das Dach zu Wartungs- oder Pflegezwecken betreten

- sich auf dem Dach PV-Anlagen, Lüftungsaggregate oder Begrünungssysteme befinden

- der Zugang regelmäßig oder planmäßig erfolgt (z. B. durch Hausmeister, Fachfirmen oder Gebäudetechnik)

Prüfung von Absturzsicherungen auf begrünten Dächern nach Vorschrift



Wir sind befugt, Ihre Sicherungssysteme auf der Dachbegrünung gemäß den aktuellen Vorschriften zu prüfen.


Nach der Prüfung , erhalten Sie von uns:


Eine gültige Prüfplakette mit Datum

Dokumentation mit Prüfbericht

Mängelhinweis bei Bedarf

Hinweise zur Nachrüstung


Wie oft sollten Wartungsmaßnahmen an Absturzsicherungen durchgeführt werden?



Mindestens einmal jährlich sowie:


nach baulichen Veränderungen oder Reparaturen

nach extremen Wetterereignissen (z. B. Sturm, Hagel)

bei Verdacht auf Schäden oder Lockerung

Die Prüfung kann im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltungspflege mit durchgeführt werden.

Hier erfahren Sie mehr zu Gründachpflege & Wartung


Wir beraten Sie gerne.


Tel. 0177 – 3444758

info@gruendachpflege.com
www.gruendachpflege.com


Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

✉︎
Fragen & Antworten zur Prüfung von Absturzsicherungen auf Gründächern
Wann ist eine Prüfung der Absturzsicherung auf dem Dach gesetzlich vorgeschrieben?

Gemäß DGUV-Regel 112-198 und DIN EN 795 müssen Anschlageinrichtungen und Sekuranten mindestens einmal jährlich durch sachkundige Personen geprüft werden. Die Verantwortung trägt der Betreiber der Anlage. Ohne Nachweis der jährlichen Prüfung entfällt der Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen durch Absturz.


Was wird bei der Prüfung einer Absturzsicherung konkret kontrolliert?

Geprüft werden baulicher Zustand, Korrosionsfreiheit, Festigkeit der Verankerung, Systemkennzeichnung, Funktion beweglicher Komponenten, Dichtigkeit bei durchdringenden Systemen und die Dokumentation gemäß Herstellerangaben. Auch die korrekte Verwendung nach dem Montageprotokoll wird kontrolliert.


Wer darf eine Absturzsicherung auf einem Gründach prüfen?

Nur speziell geschulte, zertifizierte Fachkräfte mit Sachkundenachweis nach TRBS 1203 dürfen Anschlagpunkte und Seilsysteme prüfen. Viele Hersteller verlangen zusätzlich eine Produktschulung für ihre Systeme (z. B. Optigrün, DiaSafe, ZinCo). Unbefugte Prüfungen sind rechtlich nicht wirksam.


Was passiert, wenn die Prüfung unterbleibt oder Mängel nicht behoben werden?

Wird eine nicht geprüfte oder mangelhafte Absturzsicherung genutzt, haftet im Schadensfall der Betreiber – auch bei Fremdfirmen. Mängel müssen unverzüglich beseitigt und das System außer Betrieb genommen werden, bis eine fachgerechte Reparatur erfolgt. Eine fehlende Prüfung kann zudem baurechtliche Konsequenzen haben.


Wie erfolgt die Dokumentation der Prüfung – und wie lange muss sie aufbewahrt werden?

Die Prüfung wird in einem Prüfbuch oder digitalem Wartungsprotokoll dokumentiert – inklusive Prüfdatum, Name des Sachkundigen, Systemdaten, Mängelliste und Freigabevermerk. Die Unterlagen sind mindestens bis zur nächsten Prüfung (besser: 5 Jahre) aufzubewahren und auf Anfrage vorzulegen.


Wie unterscheidet sich die Prüfung bei Seilsystemen und Einzelanschlagpunkten?

Bei Seilsystemen werden zusätzlich zur Befestigung auch Spannungsverläufe, End- und Kurvenecken, Spannschlösser und Dämpfungselemente geprüft. Einzelanschlagpunkte (Sekuranten) benötigen meist eine Einzelzugprüfung und Sichtkontrolle der Verankerung. Beide Systeme unterliegen jedoch denselben rechtlichen Prüfintervallen.


Können Gründächer die Funktion oder Sicherheit der Absturzsicherung beeinflussen?

Ja – wurzelnder Bewuchs, Moosbildung oder Substratanhäufungen können Anschlagpunkte verdecken, Bauteile korrodieren lassen oder Fluchtwege unzugänglich machen. Deshalb muss auch die umgebende Vegetation regelmäßig zurückgeschnitten und das System freigehalten werden. Gründachpflege und Sicherheitsprüfung greifen hier direkt ineinander.